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AutorenbildDieter Pregizer

Vorsorgliche bautechnische Beweissicherung

Aktualisiert: 13. Juni


Die Durchführung einer Beweissicherung umfasst auch die Untersuchung von Fassaden und Terrassenanschlüssen.
Die Durchführung einer Beweissicherung umfasst auch die Untersuchung von Fassaden und Terrassenanschlüssen.

Neue Baumaßnahmen, welche sich in eine vorhandene Bestandsbebauung einfügen, können Auswirkungen auf die angrenzenden Gebäude haben. Beispielsweise können durch


  • Änderungen der Lasteinleitungen in den Baugrund,

  • Veränderungen der Grundwassersituation,

  • Erschütterungen oder

  • Schwingungseinleitungen bei der Bauherstellung oder auch durch

  • Belastungen im Zuge von Abbrucharbeiten


Veränderungen oder Beschädigungen an der Nachbarbebauung entstehen oder zumindest nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde ist es hilfreich vor Beginn einer neuen Baumaßnahme eine neutrale


vorsorgliche bautechnische Beweissicherung


durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.


Auch die Dokumentation von Schäden an Fahrbelägen zählt zu einer vorsorglichen Beweissicherung.
Die Dokumentation von Schäden an Fahrbelägen zählt ebenfalls zu einer vorsorglichen Beweissicherung.

Die für die Beweissicherung notwendigen Maßnahmen richten sich nach den Anforderungen sowie dem Umfang der Neubebauung und werden in Anlehnung an die Vorgaben der

DIN 4123,

Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen

im Bereich bestehender Gebäude

durchgeführt.


Die Beweissicherung beschränkt sich nicht nur auf die Gebäudehülle, sondern umfasst den gesamten Einflussbereich der Neubaumaßnahme. Hierzu zählen auch


  • angrenzende Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Tunnel,

  • Verkehrsanlagen,

  • Straßen,

  • Gehwege und

  • Treppenanlagen.


zusätzlich können auch


  • Freiflächen,

  • Gartenzäune,

  • gepflanzte Hecken oder auch

  • Bäume


von der Beweissicherung umfasst werden.


Bei der Beweissicherung werden auch Schäden an Bäumen dokumentiert.
Bei der Beweissicherung werden auch Schäden an Bäumen dokumentiert.

Weiterhin werden auch Schäden im Inneren eines Gebäudes vorsorglich untersucht und dokumentiert.

Auch Schäden im Inneren eine Gebäudes werden in der vorsorglichen Bautechnischen Beweissicherung untersucht und dokumentiert.
Auch Schäden im Inneren eine Gebäudes werden in der vorsorglichen Bautechnischen Beweissicherung untersucht und dokumentiert.

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung vor Beginn einer Baumaßnahme zu sichern, zu dokumentieren und, falls notwendig, sachverständig zu beurteilen.

Auf der Grundlage der von einem Sachverständigen durchgeführte professionelle Beweissicherung wird eine Dokumentation des Zustands und, sofern vorhanden, eine Schadensdokumentation und Bildanlage erstellt.


Feuchteschäden gehören ebenfalls zu einer Schadensdokumentation
Feuchteschäden gehören ebenfalls zu einer Schadensdokumentation.


Die vorsorgliche bautechnische Beweissicherung dient dazu, dass zwischen bereits vorhandenen Altschäden und den möglicherweise durch die Baumaßnahme verursachten neuen Schäden unterschieden werden kann.

Hierdurch wird der Bauherr vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen von angrenzenden Gebäudebesitzern geschützt.

Andererseits können aber Anlieger oder Gebäudebesitzer, welche im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen, neu entstandene und gerechtfertigte Schäden auf der Basis der vorab erstellten Bauzustandsdokumentation geltend machen und durchsetzen.


Fazit:

Das vorsorgliche Beweissicherungsverfahren dient der Absicherung von gefährdeten angrenzenden Bestandsgebäuden und Grundstücken vor der Durchführung von Baumaßnahmen und wird in Anlehnung an die DIN 4123 durchgeführt.

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