Neue Baumaßnahmen, welche sich in eine vorhandene Bestandsbebauung einfügen, können Auswirkungen auf die angrenzenden Gebäude haben. Beispielsweise können durch
Änderungen der Lasteinleitungen in den Baugrund,
Veränderungen der Grundwassersituation,
Erschütterungen oder
Schwingungseinleitungen bei der Bauherstellung oder auch durch
Belastungen im Zuge von Abbrucharbeiten
Veränderungen oder Beschädigungen an der Nachbarbebauung entstehen oder zumindest nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde ist es hilfreich vor Beginn einer neuen Baumaßnahme eine neutrale
vorsorgliche bautechnische Beweissicherung
durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Die für die Beweissicherung notwendigen Maßnahmen richten sich nach den Anforderungen sowie dem Umfang der Neubebauung und werden in Anlehnung an die Vorgaben der
DIN 4123,
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen
im Bereich bestehender Gebäude
durchgeführt.
Die Beweissicherung beschränkt sich nicht nur auf die Gebäudehülle, sondern umfasst den gesamten Einflussbereich der Neubaumaßnahme. Hierzu zählen auch
angrenzende Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Tunnel,
Verkehrsanlagen,
Straßen,
Gehwege und
Treppenanlagen.
zusätzlich können auch
Freiflächen,
Gartenzäune,
gepflanzte Hecken oder auch
Bäume
von der Beweissicherung umfasst werden.
Weiterhin werden auch Schäden im Inneren eines Gebäudes vorsorglich untersucht und dokumentiert.
Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung vor Beginn einer Baumaßnahme zu sichern, zu dokumentieren und, falls notwendig, sachverständig zu beurteilen.
Auf der Grundlage der von einem Sachverständigen durchgeführte professionelle Beweissicherung wird eine Dokumentation des Zustands und, sofern vorhanden, eine Schadensdokumentation und Bildanlage erstellt.
Die vorsorgliche bautechnische Beweissicherung dient dazu, dass zwischen bereits vorhandenen Altschäden und den möglicherweise durch die Baumaßnahme verursachten neuen Schäden unterschieden werden kann.
Hierdurch wird der Bauherr vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen von angrenzenden Gebäudebesitzern geschützt.
Andererseits können aber Anlieger oder Gebäudebesitzer, welche im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen, neu entstandene und gerechtfertigte Schäden auf der Basis der vorab erstellten Bauzustandsdokumentation geltend machen und durchsetzen.
Fazit:
Das vorsorgliche Beweissicherungsverfahren dient der Absicherung von gefährdeten angrenzenden Bestandsgebäuden und Grundstücken vor der Durchführung von Baumaßnahmen und wird in Anlehnung an die DIN 4123 durchgeführt.
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