Situation der Haustrennfuge:
Im Rahmen der Arbeiten am Flachdach einer Reihenhauswohnanlage hatte man auch an der gemeinsamen Haustrennfuge zweier Reihenhäuser Veränderungen an der Dachkonstruktion vorgenommen.
Einige Zeit nach Beendigung der Flachdacharbeiten waren am Nachbargebäude Wassereintritte aufgetreten.
Da die Ursache der Wassereintritte unbekannt waren, wurde ich vom Eigentümer mit der Untersuchung und Beurteilung der Situation beauftragt.
Untersuchungen:
Bei dem von mir durchgeführten Ortstermin war zu erkennen, dass in der im Obergeschoss liegenden Toilette von der Decke an der zur Haustrennfuge angrenzenden Wand her Wasser nach innen eintrat.
Bei der Untersuchung des Flachdachs des Gebäudes Berliner Weg 7 zeigte sich, dass eine umlaufende Blechverwahrung am Dachrand vorhanden war. Im Bereich der Haustrennfuge war der Dachrand niedriger ausgeführt als der Dachrand des Nachbargebäudes.
Der Dachrand wies eine Blechverwahrung auf, welche an der Seite zum Nachbargebäude etwa 8 cm abgekantet war. Unter diese Blechverwahrung war das jetzt vorhandene Blech des betroffenen Gebäudes aufgekantet worden.
An der Haustrennfuge endete die Flachdachabdichtung. Dort war zu erkennen, dass hier Wasser in den Fugenbereich eindringen konnte.
Laut Angabe war die Haustrennfuge ehemals durch eine gemeinsame Blechverwahrung mit dem Nachbargebäude überdeckt gewesen. Diese gemeinsame Blechverwahrung war im Zuge der Dachsanierung des Nachbargebäudes entfernt worden. Dabei hatte man aber keine weiteren Maßnahmen am Dach des betroffenen Gebäudes vorgenommen, um wieder einen fachgerechten und dichten Zustand über der Haustrennfuge zu erreichen.
Im Nachhinein war dann ein Brett am Dachrand zur Haustrennfuge sowie eine neue Blechverwahrung angebracht worden.
Weiter war zu erkennen, dass die Blechverwahrung des Dachs des Nachbargebäudes an den Stoßstellen offene Spalte aufwies, an denen Wasser unter die Blechverwahrung gelangen konnte.
Dieses Wasser kann von dort auch in die Haustrennfuge und in die Dachkonstruktion des hier betroffenen Gebäudes gelangen und schließlich zu dem festgestellten Wasserschaden in der Toilette führen.
Beurteilung:
Auf der Grundlage meiner Untersuchungen sowie der beim Ortstermin erhaltenen Angaben zeigte sich, dass die Haustrennfuge zwischen den Gebäuden benachbarten Gebäuden nach der Durchführung der Sanierungsarbeiten am Flachdach nicht mehr wasserdicht hergestellt worden war.
Die ursprüngliche Blechverwahrung, welche über die gemeinsame Haustrennfuge der beiden Gebäude angebracht gewesen war, hatte man laut Angabe in der Mitte abgetrennt und nach Fertigstellung der Dacharbeiten auf dem Nachbargebäude dort wieder angebracht. Hierdurch war jedoch die Haustrennfuge nicht fachgerecht und nicht dicht abgedichtet worden. In der Folge konnte an der Haustrennfuge Wasser eindringen.
In der nachfolgenden Prinzipskizze habe ich einen Querschnitt durch den Dachanschluss im Bereich der Haustrennfuge im Zustand nach Fertigstellung der Dachsanierung auf dem Nachbargebäude dargestellt.
Aus der Skizze ist zu erkennen, dass sowohl im Bereich der Haustrennfuge als auch durch die Blechverwahrung des Dachrands Wasser in das betroffene Gebäude eindringen und im Bereich der Toilette im Obergeschoss austreten kann.
Aufgrund der Wassereintritte war von den Gebäudebesitzern eine zusätzliche neue Blechverwahrung über den Dachrand an der Haustrennfuge angebracht worden. Diesen Zustand habe ich in der nachfolgenden Skizze dargestellt.
Nach der Durchführung der oben beschriebenen Maßnahme zeigte sich, dass wiederum Wasser in die Toilette des Gebäude eintrat.
Ursache für den Wassereintritt ist, dass die oben skizzierte Ausbildung keine Dichtigkeit der Haustrennfuge sicher stellt. Die aneinandergrenzenden Blechverwahrungen über der Haustrennfuge stellen keine fachgerechte Abdichtung der Haustrennfuge dar, so dass an den Überlappungs- und Stoßstellen der Bleche bei entsprechender Witterungsbelastung eine Hinterläufigkeit auftreten kann und dadurch mit Wassereintritten gerechnet werden muss.
Für die Sicherstellung der Dichtigkeit wäre eine durchlaufende Abdichtungsebene notwendig gewesen. Im vorliegenden Fall fehlte eine solche Abdichtungsebene.
Planungs- und Ausführungsfehler
Prinzipiell wäre es erforderlich gewesen, bereits im Zuge der Sanierung der Flachdachfläche des Nachbargebäudes, die gemeinsame Haustrennfuge insgesamt und auf beiden Gebäudeseiten fachgerecht zu planen und abzudichten. Insbesondere hätte eine durchlaufende Abdichtungsebene geplant und dann auch hergestellt werden müssen.
Da weder eine solche Planung noch eine fachgerechte Abdichtung der gemeinsamen Haustrennfuge im Zuge der Sanierungsarbeiten der Flachdachfläche erfolgt war, liegt ein Mangel der Sanierungsarbeiten des Flachdaches des Nachbargebäudes vor. Dieser Mangel ist die Ursache der Wassereintritte.
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