In einem Mehrfamilienhaus waren an mehreren Wohnungen Schimmelpilzbildungen an Fensterrahmen aufgetreten. Laut Angabe sollen an einem Dachfenster häufig Tropfenbildungen an der Innenseite entstehen. Es wurde vermutet, dass die Fensterrahmen eine Wärmebrücke aufweisen oder eine unzureichende Heizung und Lüftung der Wohnungen besteht.
In einem ersten Untersuchungsschritt habe ich deshalb innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen an dem betroffenen Objekt die relative Luftfeuchtigkeit sowie die Raumlufttemperatur in den beiden betroffenen Wohnungen A und B im 2. Obergeschoss gemessen und mit einem Datenlogger aufgezeichnet. Hierbei ergaben sich folgende Messwerte:
Die relative Luftfeuchte soll zur Verhinderung von Tauwasserbildungen und Schimmelpilzbildungen in Wohnungen üblicherweise innerhalb der Spanne von
40 % bis 60 %
liegen.
In der Wohnung A beträgt der hauptsächliche Wertebereich der relativen Luftfeuchtigkeit sowohl im Kinderzimmer als auch im Elternzimmer
50 % bis 60 %,
das heißt, der oben genannte Wertebereich ist eingehalten. Die zeitweiligen Überschreitungen sind unkritisch, da es sich um kurzzeitige Spitzen handelt.
In der Wohnung B beträgt der hauptsächliche Wertebereich der relativen Luftfeuchtigkeit
50 % bis 62 %,
das heißt, der oben genannte Wertebereich wird mit geringfügigen Einschränkungen eingehalten. Die zeitweiligen Überschreitungen sind jedoch unkritisch, da es sich um kurzzeitige Spitzen handelt.
Berechnet man aus den Messergebnissen der mittleren Raumklimawerte die Taupunkttemperatur, so ergeben sich folgende Ergebnisse:
- Wohnung A: ca. 7 °C bis ca. 8 °C
- Wohnung B: ca. 10 °C bis ca. 11 °C
Setzt man die oberen Grenzwerte der gemessenen Raumklimawerte an, so ergeben sich folgende Taupunkttemperaturen:
- Wohnung A: ca. 10 °C
- Wohnung B: ca. 13 °C
Aus der Ermittlung der Taupunkttemperaturen ergibt sich, dass es im vorliegenden Fall erst dann zu Tauwasserbildungen an den Außenbauteilen kommt, wenn die Oberflächentemperaturen deutlich unterhalb von
13 °C
liegen. Diese Bewertung basiert auf den Ergebnissen meiner Raumklimamessungen innerhalb des Zeitraums von 4 Wochen. Hieraus können keine Schlussfolgerungen auf vorangegangene Zeiträume gezogen werden, da die in diesen Perioden tatsächlich vorhanden gewesenen Raumklimawerte nicht bekannt sind.
Entsprechend der Definition nach DIN 4108 sollen Außenbauteile so konstruiert werden, dass die Oberflächentemperaturen an den Innenseiten
mindestens 12,6 °C
betragen. Legt man die von mir ermittelten Raumklimawerte zugrunde, so zeigt sich, dass in diesem Fall nur dann Tauwasserbildungen an den Schrägfenstern auftreten können, wenn die Oberflächentemperaturen deutlich unterhalb von 13 °C liegen und somit unzulässige Wärmebrücken vorhanden sind.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die von mir durchgeführten Raumklimamessungen keine Hinweise auf unzureichende Heizung und/oder Lüftung als Ursache der an den Schrägfenstern aufgetretenen Feuchtigkeitserscheinungen ergaben. Zumindest innerhalb des Messzeitraums von etwa 4 Wochen scheiden nutzungsbedingte Ursachen für die Tauwasserbildungen aus. Hieraus können jedoch keine Schlussfolgerungen auf Zeiträume außerhalb der Messperiode gezogen werden.
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