Schimmel in der Fensterleibung bei neu eingebauten Fenster
Neue Fenster müssen in der richtigen Ebene eingebaut werden, da sonst Schimmel droht.
Bei einer Wohnung aus den 50er Jahren waren neue Fenster in die Außenwände eingebaut worden. Die Fensterebene lag in etwa bündig mit der Außenkante der Außenwand.
Einige Zeit nach dem Fenstereinbau traten an den Innenseiten der Fenster im Bereich der Leibungen Schimmel auf.
Der Witterungsschutz in der Anschlussfuge war nicht ausreichend
Zusätzlich war an der Außenseite zu erkennen, dass die Fuge zwischen dem Fensterrahmen und der Außenwand bis zur Außenkante mit Ortschaum verfüllt, aber nicht gegen das Eindringen von Wasser geschützt war. Hier war kein ausreichender Witterungsschutz gegeben.
Fehlerhafte Einbausituation des Fensters
Prinzipiell lag eine Einbausituation vor, wie sie in der folgenden Skizze des Merkblatts ES.06, Februar 2016, Herausgeber: Verband Fenster + Fassade, dargestellt ist.
Für den Einbau von Fenstern werden vom Verband Fenster + Fassade in dem Merkblatt ES.06, Februar 2016, aber Zusatzmaßnahmen beschrieben, um die Wärmebrückensituation im Bereich der Fensterleibungen beim Einbau neuer Fenster zu verbessern. In der nachfolgenden Abbildung habe ich beispielhaft solche Maßnahmen für einen mittigen Fensteranschlag dargestellt:
Die Zusatzmaßnahmen werden in diesem Merkblatt für bestimmte Baualtersklassen beschrieben (siehe Tabelle 1 in nachfolgender Abbildung).
Die betroffenen Außenwand der untersuchten Wohnung fällt in die Baualtersklasse „1949 bis 1957“.
Aus dem obigen Merkblatt ergibt sich, dass bei der 24 cm dicken Wand und der Baualtersklasse „1949 bis 1957“, bei einem Außenanschlag des Fensters kein hygienischer Mindestwärmeschutz sichergestellt werden kann. Grund hierfür ist die ungünstige Wärmebrückensituation des außen eingebauten Fensters bei einer Wand mit geringem Wärmeschutz.
Die vorliegende Einbausituation wäre hinsichtlich der Wärmebrückensituation nur dann fachgerecht, wenn an der Außenseite beispielsweise ein Wärmedämm-Verbundsystem an der Fassade angebracht worden wäre. Ein solches Wärmedämm-Verbundsystem ist laut Angabe des Wohnungsbesitzers bisher nicht vorgesehen.
Zusammenfassende Beurteilung
Zusammenfassend zeigte sich, dass der äußere Fenstereinbau bei der vorliegenden Außenwand aus dem Jahr 1953 ohne zusätzliche Wärmedämmung an der Außenwand eine unzulässige Wärmbrücke darstellt. Hier liegt ein baulicher Mangel vor. Diese Wärmbrücke ist mitverantwortlich für die in der Wohnung im Bereich der Fensterleibungen festgestellten Schimmelerscheinungen.
Zusätzlich war im Bereich der Fensteranschlussfuge auch kein ausreichender Witterungsschutz sichergestellt.
Danke für den Hinweis auf das VFF-Merkblatt!
Ich verstehe nur nicht die Spalte "Sturz" in der Tabelle 1. Wieso wird dort eine Leibungsdämmung für den Sturz gefordert?